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   OLG Köln, 10.09.1998 - 14 U 13/98   

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https://dejure.org/1998,15629
OLG Köln, 10.09.1998 - 14 U 13/98 (https://dejure.org/1998,15629)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.09.1998 - 14 U 13/98 (https://dejure.org/1998,15629)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. September 1998 - 14 U 13/98 (https://dejure.org/1998,15629)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 03.08.1978 - 3 AZR 19/77

    Versorgungsanwartschaften - Insolvenzschutz - Unverfallbarkeit -

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.1998 - 14 U 13/98
    Denn die Anrechnung von Vordienstzeiten kommt nur insoweit in Betracht, als sie bereits von einer Versorgungszusage des früheren Arbeitgebers begleitet war (BAG DB 1984, 2518; DB 1978, 2127 ff.) Das bedeutet, daß nur die Zeit ab Erteilung der früheren Versorgungszusage berücksichtigt werden kann.

    Das Bundesarbeitsgericht hat in diesem Zusammenhang ausgeführt, es werde dem Teilwertgedanken gerecht, wenn als Betriebszugehörigkeit im Sinne von § 1 Abs. 1 BetrAVG Zeiten kraft vertraglicher Anrechnung gewertet würden, die der Arbeitnehmer in einem anderen Betrieb "in der Erwartung zurückgelegt (habe), die dort zugesagte Altersversorgung zu erhalten" (DB 1978, 2127 ff [2128]).

    Die zitierte Rechtsprechung geht von Fällen aus, in denen ein Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, ohne die nach § 1 Abs. 1 BetrAVG notwendige Betriebszugehörigkeit erreicht zu haben (DB 1978, 2127 ff [2128], so daß die Versorgungsanwartschaft noch nicht unverfallbar geworden war. Eine Unverfallbarkeit der Versorgungserwartung des Klägers bei U. war zwar im Zeitpunkt der Versorgungszusage der HWH noch nicht gegeben. Der Kläger schied jedoch bei U. nicht aus, konnte vielmehr durch Aufwendung weiterer Betriebstreue für dieses Unternehmen die Unverfallbarkeit der dortigen Versorgungsanwartschaft in der Folgezeit herbeiführen und hat dies auch tatsächlich getan. Denn bei seinem Ausscheiden im Jahre 1994 war er mehr als 12 Jahre für U. tätig gewesen. Der tragende Grund für die Zulassung der vertraglich vereinbarten Anrechnung von Vordienstzeiten im Rahmen der gesetzlichen Unverfallbarkeit nach § 1 BetrAVG trifft deshalb im vorliegenden Fall nicht zu. Eine Versorgungserwartung aus einer Vordienstzeit, die bereits unverfallbar geworden ist oder - was gleichzusetzen ist - durch Fortführung des Dienstverhältnisses noch unverfallbar werden kann, bedarf keiner Einbeziehung in das Folgearbeitsverhältnis, um den gesetzlichen Insolvenzschutz zu erreichen. Ein doppelter Insolvenzschutz ist nicht erforderlich (Blomeyer/Otto, a.a.O., Rdn. 163 zu § 7; Höfer/Reiners/Wüst, a.a.O., Rdn. 1461; Paulsdorff, a.a.O., Rdn 336 zu § 7).

  • BAG, 08.05.1984 - 3 AZR 68/82

    Altersversorgung - Insolvenzschutz - Zeitwert - Vordienstzeiten

    Auszug aus OLG Köln, 10.09.1998 - 14 U 13/98
    Denn die Anrechnung von Vordienstzeiten kommt nur insoweit in Betracht, als sie bereits von einer Versorgungszusage des früheren Arbeitgebers begleitet war (BAG DB 1984, 2518; DB 1978, 2127 ff.) Das bedeutet, daß nur die Zeit ab Erteilung der früheren Versorgungszusage berücksichtigt werden kann.

    In einer weiteren Entscheidung (DB 1984, 2518 f.) ist davon die Rede, daß eine Anrechnung von Vordienstzeiten unbedenklich sei, "wenn der Arbeitnehmer Betriebstreue mit Rücksicht auf eine frühere Versorgungszusage tatsächlich erbracht (habe)".

  • OLG Köln, 03.05.2001 - 14 U 53/00

    Auswirkungen von vertraglichen Abreden über die Anrechnung von Vordienstzeiten

    Die Auffassung des Landgerichts entspricht nicht nur der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sondern entgegen der Annahme des Klägers (Seite 6 der Berufungsbegründung, Bl. 146 d.A.) auch derjenigen des Bundesgerichtshofs im Bezug auf den nach § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG Arbeitnehmern gleichgestellten Personenkreis (vgl. z.B. BGH [8. Zivilsenat] NJW 1994, 2960ff. ##blob##lt; 2961##blob##gt; und Nichtannahmebeschluss des 2. Zivilsenats vom 28.10.1998 - II ZR 283/98 - betreffend die Revision gegen das Urteil des erkennenden Senats vom 10.9.1998 in der Sache 14 U 13/98).
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